Ratgeber
Kaution zurückbekommen: Welche Reinigungs-Abzüge erlaubt sind – und welche nicht
Die Mietkaution darf bis zu drei Monatsmieten betragen – bei einer Wohnung in Baar oder Cham schnell mehrere tausend Franken. Genau deshalb ist die Schlussabrechnung nach dem Auszug oft der teuerste Streitpunkt des ganzen Mietverhältnisses. Das Gute: Das Gesetz verlangt von Ihnen nur eine gründlich gereinigte Wohnung – nicht eine neuwertige. Normale Abnutzung darf Ihnen niemand in Rechnung stellen, und wer Mängel nicht rechtzeitig schriftlich rügt, verliert seinen Anspruch. Dieser Ratgeber zeigt, welche Reinigungs-Abzüge zulässig sind, welche nicht, und wie Sie die drei häufigsten Streitpunkte – Kalk, Schimmel im Silikon und Fenster oder Backofen – von vornherein vermeiden.
Wie viel Geld auf dem Spiel steht
Die Mietkaution darf für Wohnungen höchstens drei Monatsmieten betragen. Bei einer 3.5-Zimmer-Wohnung im Kanton Zug sind das schnell CHF 5'000 oder mehr – Geld, das auf einem Sperrkonto liegt und nur mit Ihrer Zustimmung angerührt werden darf. Genau darum lohnt es sich, die Regeln zur Schlussreinigung zu kennen, bevor Sie ausziehen.
- Kaution: maximal 3 Monatsmieten, auf einem Konto, das auf Ihren Namen lautet.
- Die Verwaltung kann nicht einfach eigenmächtig auf das Konto zugreifen – sie braucht Ihre Zustimmung oder einen rechtskräftigen Entscheid.
- Wird nichts vereinbart oder eingeklagt, muss die Bank die Kaution spätestens ein Jahr nach Ihrem Auszug auch ohne Zustimmung der Verwaltung auszahlen.
Was das Gesetz wirklich verlangt: sauber, nicht neuwertig
Sie schulden bei der Rückgabe eine gründlich gereinigte Wohnung – aber keine neuwertige. Das Gesetz verpflichtet Sie, die Wohnung in dem Zustand zurückzugeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt (Art. 267 OR). Normale Abnutzung durch den täglichen Gebrauch dürfen Sie nicht bezahlen – nur die übermässige. Als Faustregel gilt: Sobald Sie sich sagen müssen «da ist mir ein kleines Malheur passiert», beginnt die übermässige Abnutzung. Alles andere ist normaler Verschleiss, den auch die nächste Mieterschaft in Kauf nehmen muss.
- Normale Abnutzung (kein Abzug erlaubt): leicht abgetretene Teppiche, verblasste Farben, kleine Dübellöcher, leichte Gebrauchsspuren am Parkett.
- Übermässige Abnutzung / Schaden (Abzug möglich): Brandlöcher, tiefe Kratzer von Haustieren, Wasserflecken auf Parkett, starke Verschmutzung, die über normalen Gebrauch hinausgeht.
- Selbst bei echtem Schaden zahlen Sie nur den Zeitwert, nicht den Neuwert – berechnet über die Lebensdauertabelle des jeweiligen Gegenstands.
Diese Reinigungs-Abzüge sind erlaubt
Ein Abzug für Reinigung ist zulässig, wenn die Wohnung bei der Übergabe tatsächlich unzureichend sauber ist – nicht bloss subjektiv nicht ganz nach Geschmack der Verwaltung. Wichtig: Selbst dann muss die Verwaltung Ihnen zuerst eine kurze Nachfrist einräumen, um selber nachzuputzen. Erst wenn diese Nachfrist ungenutzt verstreicht, darf sie eine Reinigungsfirma beauftragen und Ihnen die Kosten – gegen Beleg – in Rechnung stellen.
- Die Wohnung ist bei der Übergabe nachweislich schmutzig (z. B. verkrustetes Fett im Ofen, starker Kalkbelag, volle Abflüsse).
- Sie hatten die Möglichkeit zur Nachbesserung und haben sie nicht genutzt.
- Die Verwaltung legt eine Rechnung oder Quittung der beauftragten Reinigungsfirma vor – ein pauschaler Betrag ohne Beleg reicht nicht.
- Der Mangel wurde beim Übergabetermin protokolliert oder fristgerecht schriftlich gerügt.
Diese Abzüge sind NICHT erlaubt
In der Praxis werden deutlich mehr Abzüge vorgenommen, als das Gesetz zulässt. Diese vier gehören zu den häufigsten unberechtigten Kürzungen der Kaution.
- Normale Abnutzung, die als «Verschmutzung» verkauft wird – z. B. leichte Gebrauchsspuren, die jede bewohnte Wohnung zeigt.
- Mängel, die nicht im Übergabeprotokoll stehen und Ihnen nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden – nicht protokollierte Mängel begründen keine Haftung.
- Verpasste Fristen: Bei verdeckten Mängeln hat die Verwaltung 14 Tage nach der Abnahme Zeit für eine schriftliche, detaillierte Meldung. Meldet sie sich nicht rechtzeitig, kann sie den Mangel nicht mehr geltend machen.
- Pauschale Reinigungskosten ohne Rechnung, ohne vorherige Nachfrist zum Nachputzen, oder für Dinge, die schon beim Einzug so waren.
Die 3 häufigsten Streitpunkte – und wie Sie sie eliminieren
Aus der Praxis zeigt sich fast immer dasselbe Muster: Drei Stellen sorgen für die meisten Kürzungen bei der Kaution. Wer genau dort ansetzt, minimiert das Risiko drastisch.
- Kalk in Bad und Küche – an Armaturen, Duschwänden und Fugen. Warmes Wasser mit Essig oder ein handelsübliches Entkalkungsmittel löst die meisten Ablagerungen, wenn man es rechtzeitig angeht statt erst am Umzugstag.
- Schimmel im Silikon – die klassische Reklamation bei der Übergabe. Schwarze Stellen in den Fugen um Dusche, Wanne und Waschbecken fallen sofort auf. Ist das Silikon stark verfärbt oder brüchig, hilft oft nur das professionelle Ersetzen der Fuge.
- Fenster mit Streifen und Fett im Backofen – zwei Klassiker, die bei der Abnahme als Erstes geprüft werden. Fenster inklusive Rahmen und Fensterbänke sowie ein komplett entfetteter Backofen gehören zwingend zur Endreinigung.
Das Übergabeprotokoll ist Ihre Lebensversicherung
Das Übergabeprotokoll ist das wichtigste Dokument bei Ihrem Auszug. Es hält fest, welche Mängel bei der Abnahme bestehen und wer dafür verantwortlich ist. Was nicht im Protokoll steht, kann Ihnen später nur schwer angelastet werden. Bestehen Sie deshalb auf einer gemeinsamen Begehung, lesen Sie das Protokoll vor dem Unterschreiben genau durch und lassen Sie sich sofort eine Kopie aushändigen. Machen Sie zusätzlich eigene Fotos von jedem Raum, mit Zeitstempel. Sind Sie mit einem Eintrag nicht einverstanden, sagen Sie das noch am Übergabetermin und lassen Sie Ihren Vorbehalt schriftlich vermerken.
So sichern Sie sich zu 100 % ab: Endreinigung mit Abnahmegarantie
Der sicherste Weg zur vollen Kaution ist eine professionelle Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie. Wie Neu - Reinigungsfirma reinigt Ihre Wohnung im Kanton Zug nach dem Standard, den Verwaltungen bei der Abnahme erwarten – inklusive Kalk, Fugen, Fenster und Backofen. Abgerechnet wird ehrlich nach Stunden: Premium-Tarif ab CHF 49.90 pro Stunde und Person, exkl. MwSt., mit einer schriftlichen Stundenschätzung vor dem Einsatz. Wer den Aufwand lieber im Voraus fix kennen möchte, kann für die Umzugsreinigung auch eine Fixpreis-Offerte anfragen. Besteht die Verwaltung bei der Abnahme trotzdem auf Nachbesserung, kommen wir im Rahmen der Abnahmegarantie kostenlos zurück.
FAQ
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Kaution bei einer Mietwohnung sein?
Höchstens drei Monatsmieten. Das Geld muss auf einem Sperrkonto liegen, das auf Ihren Namen lautet.
Wie lange hat die Verwaltung Zeit, Mängel nach dem Auszug zu melden?
Offene Mängel müssen sofort bei der Übergabe protokolliert werden. Für verdeckte Mängel, die erst später auffallen, hat die Verwaltung 14 Tage Zeit für eine schriftliche, detaillierte Meldung – danach kann sie diese nicht mehr geltend machen.
Was zählt als normale Abnutzung, die ich nicht bezahlen muss?
Leicht abgetretene Teppiche, verblasste Farben, kleine Dübellöcher oder leichte Gebrauchsspuren am Boden gelten als normale Abnutzung durch den vertragsgemässen Gebrauch – dafür schulden Sie keinen Ersatz.
Darf die Verwaltung einfach eine Reinigungsfirma beauftragen und mir die Rechnung schicken?
Nur, wenn die Wohnung bei der Übergabe tatsächlich unzureichend sauber war und Ihnen zuerst eine kurze Nachfrist zum Nachputzen eingeräumt wurde. Zudem muss sie eine Rechnung oder Quittung vorlegen.
Was, wenn ich gar kein Übergabeprotokoll unterschrieben habe?
Ohne Protokoll oder ohne rechtzeitige schriftliche Mängelrüge verliert die Verwaltung in der Regel ihre Ansprüche gegen Sie.
Wie bekomme ich meine Kaution garantiert vollständig zurück?
Mit einer professionellen Endreinigung inklusive Kalk, Silikonfugen, Fenstern und Backofen sowie einer sorgfältigen, gemeinsamen Wohnungsübergabe mit Protokoll und eigenen Fotos.
Wie Neu - Reinigungsfirma aus Baar sorgt dafür, dass Ihre Kaution zurückkommt – mit Umzugsreinigung inklusive Abnahmegarantie im ganzen Kanton Zug. Jetzt unverbindliche Stundenschätzung anfragen: Telefon +41 77 987 17 79 oder E-Mail info@wneu.ch.
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