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Endreinigung-Checkliste: Was die Verwaltung bei der Wohnungsübergabe prüft

Die Endreinigung entscheidet mit darüber, ob Sie Ihre Kaution vollständig zurückbekommen oder ob die Verwaltung bei der Wohnungsübergabe Nachbesserungen verlangt. Diese Checkliste zeigt Raum für Raum, was bei der Wohnungsübergabe im Kanton Zug wirklich kontrolliert wird – nicht die Theorie aus dem Mietvertrag, sondern die Stellen, an denen Übergaben in der Praxis tatsächlich scheitern: Kalk an Armaturen, Silikonfugen mit Schimmel, der Fettfilm im Backofen, verstaubte Storenkästen. Speichern oder teilen Sie diese Liste und arbeiten Sie sie Raum für Raum ab, damit Sie am Übergabetermin ruhig in die Wohnung gehen können. Am Ende erfahren Sie ausserdem, was «besenrein» rechtlich bedeutet und wann sich eine Reinigungsfirma mit Abnahmegarantie lohnt.

Warum so viele Wohnungsübergaben nicht auf Anhieb klappen

Die meisten Mieterinnen und Mieter putzen vor dem Auszug gründlich – und trotzdem gibt es bei der Übergabe Beanstandungen. Der Grund ist selten fehlender Wille, sondern fehlendes Wissen darüber, wo genau hingeschaut wird.

Gesetzlich muss die Wohnung gemäss Art. 267 OR in dem Zustand zurückgegeben werden, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt – normale Abnützung ist also kein Problem. Entscheidend ist der Unterschied zwischen «sauber aussehend» und «bei genauem Hinsehen sauber». Genau diesen Unterschied prüft die Verwaltung bei der Abnahme.

Kalkränder an der Duschkabine, ein Fettfilm im Backofen oder Staub im Storenkasten sind für das blosse Auge oft unsichtbar – bis jemand mit dem Finger darüberfährt oder das Licht im richtigen Winkel darauffällt. Genau das macht eine erfahrene Verwaltung oder Hauswartung bei der Wohnungsabnahme.

Der Finger im Fensterrahmen: So prüft die Verwaltung wirklich

Bei der Wohnungsabnahme führt die Verwaltung oder Hauswartung gemeinsam mit Ihnen einen Rundgang durch und hält den Zustand im Abnahmeprotokoll fest. Laut Mieterverband sind Sie nicht verpflichtet, dieses Protokoll sofort zu unterschreiben – tun Sie es nur, wenn Sie mit den festgehaltenen Punkten einverstanden sind.

In der Praxis prüfen erfahrene Verwalterinnen und Hauswarte gezielt an Stellen, die beim schnellen Blick übersehen werden: mit dem Finger im Fensterrahmen und Storenkasten nach Staub, an Fugen und Silikon nach Schimmelspuren, im Backofen und Dampfabzug nach Fettresten, unter der Dusche und an Armaturen nach Kalk. Diese Punkte sind aus unserer Erfahrung im Kanton Zug die häufigsten Gründe für eine Beanstandung.

Laut Art. 267a OR muss die Verwaltung Mängel sofort melden, sonst verliert sie in der Regel den Anspruch darauf – ausser bei nicht erkennbaren Mängeln. Das erklärt, warum bei der Abnahme genau und oft auch im Gegenlicht geprüft wird: Was jetzt übersehen wird, kann später kaum mehr nachträglich beanstandet werden.

Küche

Die Küche ist meist der aufwendigste Raum, weil sich Fett und Kalk hartnäckig festsetzen – und weil Backofen und Kühlschrank zu den am häufigsten beanstandeten Stellen gehören.

  • Backofen innen, Backblech und Gitter fettfrei reinigen
  • Dampfabzug/Dunstabzug: Fettfilter reinigen oder ersetzen, Gehäuse entfetten
  • Kühlschrank und Gefrierfach abtauen, ausräumen, innen und aussen reinigen
  • Kochfeld und Fugen rund um den Herd entfetten und entkalken
  • Schränke innen auswischen, Ablaufdaten von Vorräten prüfen
  • Spüle, Armatur und Abtropffläche entkalken und polieren
  • Küchenboden inklusive Sockelleisten und Ecken hinter Geräten reinigen

Bad

Im Bad entscheidet meist der Kalk über die Abnahme – Wasser hinterlässt hier sichtbare Spuren, die sich nicht wegwischen, sondern nur mit Entkalker lösen lassen.

  • Dusche, Wanne und Armaturen vollständig entkalken
  • Silikonfugen auf Schimmel prüfen und reinigen (bei starkem Befall: neu ausspritzen lassen)
  • WC innen und aussen gründlich reinigen und entkalken, auch hinter der Brille
  • Spiegel und Glasflächen streifenfrei putzen
  • Ablagen, Lüftungsgitter und Steckdosenrahmen entstauben
  • Abflüsse von Haaren und Seifenresten befreien

Zimmer und Wohnräume

In den Wohnräumen fällt fehlende Sorgfalt vor allem an Stellen auf, die im Alltag selten geputzt werden.

  • Alle Böden saugen und wischen, auch unter Heizkörpern und hinter Türen
  • Sockelleisten, Lichtschalter und Steckdosen abwischen
  • Einbauschränke innen auswischen, Ablagen entstauben
  • Wände auf Bohrlöcher prüfen und fachgerecht verschliessen (normale Löcher gelten als übliche Abnützung)
  • Heizkörper innen entstauben
  • Balkontüren und Schwellen reinigen

Fenster, Rahmen und Storen

Fenster sind der Punkt, an dem optisch am meisten auffällt – und an dem Storen und Rahmen gerne vergessen gehen.

  • Glas innen und aussen streifenfrei putzen (bei Erdgeschoss-/Terrassenwohnungen auch aussen)
  • Fensterrahmen und Fensterbänke innen und aussen abwischen
  • Falze und Dichtungen von Staub und Schmutz befreien
  • Storen/Rollläden aus- und einfahren und dabei den Storenkasten entstauben
  • Griffe und Scharniere reinigen und auf Gängigkeit prüfen

Keller, Estrich und Balkon – oft vergessen

Diese Nebenräume gehören zur Mietsache und werden bei der Abnahme oft mitgeprüft – geraten beim Putzen aber am schnellsten in Vergessenheit.

  • Kellerabteil komplett räumen und auswischen, auch Regalbretter
  • Waschküchen-Anteil gemäss Hausordnung reinigen, falls zugeteilt
  • Estrichabteil räumen und auskehren
  • Balkon/Terrasse fegen, wischen, Blumenkistenhalter und Bodenabläufe reinigen
  • Velo-/Kinderwagenraum und Garage/Einstellplatz von Öl- und Schmutzresten befreien

Besenrein oder gründlich gereinigt? Das sagt der Mietvertrag

«Besenrein» heisst nicht «einmal durchgefegt». Gemeint ist, dass grober Schmutz entfernt ist – Fenster, Storen und eine Tiefenreinigung von Bad und Küche sind damit ausdrücklich nicht abgedeckt.

Ob Ihnen überhaupt eine besenreine Übergabe zusteht, entscheidet ausschliesslich der Mietvertrag. Ohne entsprechende Klausel gilt der Standard: gründlich gereinigt, in der Praxis oft als «tipptopp» bezeichnet. Auch wenn der Vertrag «besenrein» erlaubt, müssen Bad und Küche trotzdem gründlich gereinigt sein.

Prüfen Sie deshalb zuerst Ihren Mietvertrag oder das Übergabeprotokoll vom Einzug, bevor Sie sich für eine Putzstrategie entscheiden. Im Zweifel gilt: je gründlicher, desto weniger Diskussion bei der Abnahme.

Selber putzen oder Reinigungsfirma beauftragen?

Eine ehrliche Rechnung: Eine durchschnittliche 3.5-Zimmer-Wohnung nimmt bei einer Person realistisch rund 8 bis 12 Stunden Arbeit in Anspruch, bei stärkerer Verschmutzung auch einen ganzen Tag mehr – Küche und Bad allein beanspruchen oft die Hälfte der Zeit.

Wer selbst putzt, spart die Rechnung, trägt aber das volle Risiko: Wird bei der Abnahme nachgebessert, kostet das zusätzliche Zeit unter Termindruck – und genau dann, wenn der Möbelwagen schon vor der Tür steht oder die Schlüsselübergabe ansteht.

Bei Wie Neu - Reinigungsfirma erhalten Sie für die Endreinigung eine Abnahmegarantie: Beanstandet die Verwaltung einen Punkt, kommen wir kostenlos nach. Abgerechnet wird ehrlich nach effektivem Aufwand – Standard ab CHF 43.90/Std., für die Endreinigung (Premium) ab CHF 49.90/Std., jeweils exkl. MwSt. und pro Person –, mit einer schriftlichen Stundenschätzung vor dem Einsatz. Auf Wunsch ist für die Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie auch eine Fixpreis-Offerte möglich.

Zug-Tipp: Wegen der Zügeltermine früh planen

Im Kanton Zug enden viele Mietverträge zu den ortsüblichen Terminen Ende März, Ende Juni und Ende September. Rund um diese Daten sind Reinigungsfirmen, Zügelunternehmen und Handwerker im ganzen Kanton ausgebucht.

Buchen Sie die Endreinigung deshalb idealerweise vier bis sechs Wochen vor dem Übergabetermin, besonders wenn Ihr Auszug auf Ende März oder Ende September fällt. So sichern Sie sich nicht nur den Wunschtermin, sondern auch genug Zeit für eine allfällige Nachbesserung vor der Schlüsselübergabe.

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FAQ

Häufige Fragen

Was bedeutet «besenrein» bei der Wohnungsübergabe genau?

Besenrein heisst nur, dass grober Schmutz entfernt ist – vergleichbar mit einmal durchfegen und wischen. Fenster, Storen sowie eine gründliche Reinigung von Bad und Küche sind ausdrücklich nicht enthalten, ausser der Mietvertrag sagt etwas anderes.

Muss ich Backofen, Dampfabzug und Kühlschrank wirklich reinigen?

Ja. Diese drei Stellen gehören bei einer gründlichen Endreinigung immer dazu und zählen zu den häufigsten Beanstandungen bei der Wohnungsabnahme, weil sich Fett dort besonders hartnäckig festsetzt.

Was passiert, wenn die Verwaltung bei der Abnahme etwas beanstandet?

Der beanstandete Punkt wird im Abnahmeprotokoll festgehalten, und Sie erhalten meist eine kurze Frist zur Nachbesserung. Wird nicht nachgebessert, kann die Verwaltung die Reinigung in Auftrag geben und die Kosten mit der Kaution verrechnen.

Wie lange dauert eine professionelle Endreinigung?

Je nach Grösse und Zustand der Wohnung meist zwischen 4 und 10 Stunden Arbeitszeit. Bei Wie Neu - Reinigungsfirma erhalten Sie vor dem Termin eine schriftliche Stundenschätzung.

Muss ich Kellerabteil, Estrich und Balkon auch reinigen?

Ja, diese Nebenräume gehören zur Mietsache und werden bei der Abnahme oft mitgeprüft, auch wenn sie im Alltag selten benutzt werden.

Wann sollte ich die Endreinigung im Kanton Zug spätestens buchen?

Idealerweise vier bis sechs Wochen vor dem Übergabetermin – besonders rund um die ortsüblichen Kündigungstermine Ende März, Ende Juni und Ende September, wenn die Nachfrage im Kanton Zug am höchsten ist.

Wie Neu - Reinigungsfirma erledigt Ihre Endreinigung in Baar und im ganzen Kanton Zug – mit Abnahmegarantie und ehrlicher Abrechnung nach Stunden. Jetzt Termin sichern: Telefon +41 77 987 17 79 oder info@wneu.ch.

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