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Abnahmegarantie bei der Umzugsreinigung: Was sie wirklich bedeutet

Sie stehen mit der Verwaltung in der leeren Wohnung, der Zügelwagen wartet vor der Tür, und jemand geht mit dem Übergabeprotokoll durch jedes Zimmer. In diesem Moment ist «Abnahmegarantie» mehr als ein Werbewort auf einer Homepage. Fast jede Reinigungsfirma in der Schweiz wirbt damit, kaum eine erklärt, was sie wirklich bedeutet, was sie abdeckt – und was passiert, wenn die Übergabe trotzdem nicht auf Anhieb klappt. Genau das holen wir hier nach.

Der Moment der Übergabe – warum er Ihnen den Schlaf raubt

Die Wohnungsübergabe ist für die meisten Mietparteien der stressigste Termin des ganzen Umzugs. Sie haben tagelang geputzt, Kartons gepackt, den alten Ofen entfettet – und trotzdem entscheidet am Ende ein einziger Blick der Verwaltung, ob die Kaution vollständig zurückkommt.

Je nach Mietvertrag muss die Wohnung nur besenrein oder aber gründlich zurückgegeben werden; was genau verlangt wird, steht meist im Vertrag oder in der Kündigungsbestätigung. Ist die Verwaltung mit der Reinigung nicht zufrieden, setzt sie üblicherweise eine Nachfrist – wird diese nicht eingehalten, kann sie selbst eine Firma beauftragen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen. Genau dieses Risiko soll die Abnahmegarantie von Ihnen nehmen.

Was die Abnahmegarantie wirklich bedeutet

Eine Abnahmegarantie ist im Kern ein einfaches Versprechen der Reinigungsfirma: Wenn die Verwaltung bei der Abnahme etwas an der Reinigung beanstandet, kommt die Firma kostenlos zurück und reinigt nach – so lange, bis die Wohnung akzeptiert wird.

Es ist keine Versicherung gegen alles, was bei der Übergabe schiefgehen kann, sondern eine Garantie für einen klar umrissenen Teil davon: den Reinigungszustand der Räume, die im Auftrag enthalten waren. Seriöse Anbieter am Schweizer Markt beschreiben es genauso – als Zusage, dass die gereinigte Wohnung den Anforderungen der Verwaltung entspricht, und als kostenlose Nachbesserung, falls das beim ersten Anlauf nicht gelingt.

Schritt für Schritt: Was passiert, wenn die Verwaltung reklamiert?

Der Ablauf ist bei den meisten Anbietern ähnlich, und genau danach sollten Sie vor der Beauftragung fragen.

  • Die Beanstandung wird im Übergabeprotokoll möglichst konkret festgehalten – zum Beispiel «Fenster im Wohnzimmer streifig» statt nur «nicht sauber genug».
  • Sie oder die Verwaltung melden das der Reinigungsfirma – bei seriösen Anbietern meist noch am selben Tag.
  • Die Firma schickt ein Team zur kostenlosen Nachreinigung der beanstandeten Stellen, in der Regel innert weniger Tage.
  • Reicht das immer noch nicht, wiederholt sich der Vorgang, bis die Wohnung abgenommen wird.

Ihre Anwesenheit bei der Abnahme ist rechtlich nicht zwingend, aber empfehlenswert: Nur wer live dabei ist, kann Beanstandungen direkt einordnen, Fotos machen und sofort klären, was tatsächlich zur beauftragten Reinigung gehört und was nicht. Wer nicht dabei sein kann, sollte zumindest telefonisch erreichbar bleiben und die Verwaltung bitten, Mängel konkret und schriftlich im Protokoll festzuhalten.

Was die Abnahmegarantie NICHT abdeckt

Damit sind wir beim Teil, den viele Anbieter lieber verschweigen.

  • Schäden – ein Brandloch im Teppich, ein Riss in der Wand oder ein zerbrochenes Fenster sind eine Schadenfrage über Kaution oder Haftpflicht, keine Reinigungsfrage.
  • Normale Abnutzung – kleine Dübellöcher, verblasste Wandfarbe oder leicht vergilbte Storen gelten als übliche Folge des Wohnens, nicht als Reinigungsmangel.
  • Nicht beauftragte Räume oder Leistungen – ein Keller, ein Gartensitzplatz oder ein Cheminée, das nicht separat gebucht wurde, ist nicht durch die Garantie abgedeckt.
  • Häufige Marktausschlüsse – manche Firmen klammern Wände, Heizkörper, Teppiche oder Kleberückstände aus der Abnahmegarantie aus und bieten sie nur als Zusatzleistung an.

Das ist nicht unseriös – aber es muss vor der Buchung klar auf dem Tisch liegen, schriftlich in der Offerte, nicht erst am Tag der Abnahme.

Checkliste: Diese Fragen sollten Sie vor jeder Buchung stellen

Genau deshalb lohnt sich vor jeder Beauftragung – bei uns oder bei jeder anderen Firma – eine kurze Checkliste:

  • Was genau ist in der Abnahmegarantie enthalten – welche Räume, Fenster, Küche, Bad?
  • Was ist ausdrücklich ausgeschlossen, und steht das schriftlich in der Offerte?
  • Wie schnell kommt die Nachreinigung nach einer Reklamation – und ist das zugesichert oder nur mündlich versprochen?
  • Muss ich bei der Abnahme anwesend sein, damit die Garantie überhaupt greift?
  • Wie oft wird nachgereinigt, falls es beim zweiten Anlauf wieder nicht reicht?
  • Wer entscheidet am Ende, ob «sauber genug» erreicht ist – die Firma selbst oder die Verwaltung?

So funktioniert es bei Wie Neu - Reinigungsfirma

Bei Wie Neu - Reinigungsfirma rechnen wir grundsätzlich nach Stunden ab: Standard ab CHF 43.90 pro Stunde, Premium – dazu zählt die Umzugsreinigung – ab CHF 49.90 pro Stunde, jeweils exkl. MwSt. und pro Person. Vor dem Einsatz erhalten Sie immer eine schriftliche Schätzung, wie viele Stunden realistisch nötig sind, damit Sie nicht mit einer offenen Rechnung planen müssen.

Wer für die Umzugsreinigung lieber Planungssicherheit als Stundenabrechnung möchte, kann bei uns zusätzlich eine Fixpreis-Offerte mit Abnahmegarantie anfragen: Sie kennen den Endpreis im Voraus, und wir kommen kostenlos nach, falls die Verwaltung bei der Abnahme reklamiert. So oder so gilt bei uns derselbe Grundsatz: Wir zeigen die Karten vor der Übergabe, nicht erst danach.

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Aus unseren Kanälen

So sieht unsere Arbeit aus – direkt aus dem Alltag des Teams von Wie Neu - Reinigungsfirma.

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FAQ

Häufige Fragen

Was passiert, wenn die Verwaltung bei der Abnahme reklamiert?

Die Firma erhält die Beanstandung, schickt kostenlos ein Team zur Nachreinigung der betroffenen Stellen – üblicherweise innert weniger Tage – und wiederholt das nötigenfalls, bis die Wohnung abgenommen wird.

Muss ich bei der Wohnungsübergabe persönlich anwesend sein?

Rechtlich nicht zwingend, aber empfehlenswert. Nur wer live dabei ist, kann Beanstandungen sofort einordnen und klären, was zur beauftragten Reinigung gehört.

Deckt die Abnahmegarantie auch Schäden an der Wohnung ab?

Nein. Schäden wie ein Riss in der Wand oder ein zerbrochenes Fenster sind eine Frage der Kaution oder Haftpflicht, keine Reinigungsfrage. Die Garantie betrifft nur den Reinigungszustand.

Zählt normale Abnutzung als Reinigungsmangel?

Nein. Kleine Dübellöcher, verblasste Farbe oder leicht vergilbte Storen gelten als übliche Folge des Wohnens und dürfen nicht als Reinigungsmangel angelastet werden.

Ist die Abnahmegarantie im Stundenpreis der Umzugsreinigung inbegriffen?

Bei Wie Neu - Reinigungsfirma rechnen wir die Umzugsreinigung standardmässig nach Stunden ab (Premium ab CHF 49.90/Std., exkl. MwSt., pro Person). Auf Wunsch bieten wir zusätzlich eine Fixpreis-Offerte mit Abnahmegarantie an.

Was, wenn die Verwaltung Dinge verlangt, die gar nicht Teil der Reinigung waren?

Dann liegt das ausserhalb der Abnahmegarantie – zum Beispiel Wandflecken oder ein nicht gebuchter Keller. Klären Sie deshalb vor der Buchung schriftlich, welche Räume und Leistungen enthalten sind.

Wie Neu - Reinigungsfirma – Ihre Reinigungsfirma in Baar, Kanton Zug, mit 60+ Google-Bewertungen. Planen Sie Ihre Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie? Rufen Sie uns an unter +41 77 987 17 79 oder schreiben Sie an info@wneu.ch – wir zeigen Ihnen die Karten, bevor Sie unterschreiben.

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